Anlässe
Objektive Wertermittlung bei vorweggenommener Erbfolge
Bei der Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bildet der objektive Verkehrswert die entscheidende Basis für eine einvernehmliche und faire Regelung innerhalb der Familie zu Lebzeiten. Als TÜV Rheinland zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstelle ich für Sie Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, die als verlässliche Grundlage für die geplante Schenkung dienen.
Soll eine Immobilie bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen werden, ermittle ich den Marktwert zum festgelegten Stichtag. Ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit ist die Bewertung von Vorbehaltsrechten, wie Nießbrauch oder Wohnrechten. Diese Rechte werden systematisch erfasst und wertmindernd berücksichtigt, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Schenkung präzise abzubilden.
Die objektive Wertermittlung ermöglicht es, sowohl die zukünftige Vermögensaufteilung als auch notwendige Ausgleichszahlungen zwischen Geschwistern und Miterben sachlich und fair zu gestalten.
Für die Schenkung & Übertragung empfehle ich ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten.
Verkehrswertgutachten